Satzungsausschuss (Autor: Hans-Michael Weisky)

Personelles

Das Bayerische Jugendrotkreuz ist im BRK-Satzungsausschuss vertreten durch:

  • Dirk Irler Vorsitzender Bayerisches Jugendrotkreuz
  • Hans-Michael Weisky Vertreter von Dirk Irler

Die Mitglieder des BRK-Satzungsausschusses sind weiter:

  • Reinhold Dietsch
  • Klaus Edelthalhammer
  • Harald Erhard
  • Frank Faust
  • Prof. Stefan Goßner
  • Walter Gräf
  • Gernot Jungbauer
  • Stefan Kögler
  • Joachim Merk, Vorsitzender SA
  • Klemens Reindl
  • Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer
  • Kurt Stemmer
  • Michael Urek
  • Martin Gebhard
  • Werner Heim
  • Stefan Kast
  • Stephanie Siladi
  • Dominik Bender, Landesgeschäftsstelle
  • Armin Petermann, Landesgeschäftsstelle

 

Unser Engagement
Die Sitzung des Satzungsausschusses fanden am 10. Okt. 2016, 21. Nov. 2016, 06. März 2017 und 24. April 2017 statt. Eine weitere Sitzung in 2017 ist nicht geplant.

Sitzung des Satzungsausschusses am 10. Oktober 2016

Zum Sitzungsbeginn stellt der Vorsitzende Herr Merk die bestehenden Aufträge an den Satzungsausschuss vor:

  • Rahmengeschäftsordnung für Kreis- und Bezirksverbände
  • Anpassung der BRK-Satzung an die DRK-Mustersatzung

Der Satzungsausschuss befasst sich in der Sitzung mit BRK-Satzungsänderungen und stellt fest, dass eine Genehmigung der BRK-Satzung durch das DRK bisher nicht erfolgt ist. Gleichwohl ist die BRK-Satzung nach außen hin durch Veröffentlichung im Staatsanzeigers wirksam.

In der Sitzung werden die strittigen Punkte durchgegangen und als Ergebnis wird festgehalten, dass eine Stellungnahme des Satzungsausschusses an den Landesgeschäftsführer und den Präsidenten erstellt werden. Es wird angeregt, dass diese dann noch einmal mit dem Generalsekretariat sprechen, ob die Änderungen so akzeptabel wären oder ob es weitere größere Punkte gäbe.

Sitzung des Satzungsausschusses am 21. Nov. 2016

Der Landesgeschäftsführer berichtet, dass das Präsidium des DRK eine Anpassung der BRK-Satzung nun wünscht. Geplant ist, dass in der Landesversammlung 2017 die ersten Änderungen erfolgen. Weitere detaillierte Änderungen sollten dann nach einer entsprechenden verbandlichen Diskussion in 2019 stattfinden. Als weiterer Punkt werden Änderungen der Rahmengeschäftsordnung für Kreisverbände besprochen: Die RahmenGO ist für die Kreisverbände verbindlich. Im Folgendem werden einzelne §§ diskutiert und Änderungen festgelegt.

Sitzung des Satzungsausschusses am 06. Feb. 2017

Im Satzungsausschuss wird wiederum die RahmenGO für KV besprochen und weitere Änderungen angeführt. Dieser Entwurf soll nun dem Landesvorstand am 26.06.2017 zur Beschlussfassung zugeleitet werden. Im Vorfeld sollen die KGF’s und Gemeinschaften entsprechend informiert werden. Im Anschluss wird die RahmenGO für Bezirksverbände behandelt und Änderungen angeführt. Auch die RahmenGO für BV wird ebenfalls an den Landesvorstand weitergeleitet, Verfahren wir oben genannt.

Sitzung des Satzungsausschusses am 24. April 2017

Die endgültige RahmenGO für KV und BV wird vorgestellt und ohne weitere Änderungen an den Landesvorstand verwiesen. In einer Vorbesprechung (Hr. Stärk, Hr. Bender und Hr. Merk) wurden einzelne §§ der DRK-Mustersatzung mit der BRK-Satzung verglichen und Vorschläge zur weiteren Behandlung im Satzungsausschuss gemacht. Diese Punkte werden intensiv diskutiert und Hr. Stärk wird gebeten die Empfehlungen des Satzungsausschusses dem Generalsekretariat zu berichten.

In den Sitzungen des Satzungsausschusses wurden die Themen RahmenGO für KV und BV, sowie erste Satzungsänderungen aufgrund der DRK-Mustersatzung behandelt.

Die JRK-Landesleitung wird regelmäßig über die Ergebnisse des Satzungsausschusses informiert. Jugendverbandsspezifische Inhalte werden im Vorfeld mit der JRK-Landesleitung besprochen und im Satzungsausschuss entsprechend vertreten.

 

Unsere Bewertung
Die Zusammenarbeit im Satzungsausschuss ist konstruktiv und von vielen Diskussionen geprägt. Die Vertreter der Gemeinschaften stimmen sich – so weit möglich – ab und setzen sich für die Belange des Ehrenamtes ein.

 

Unsere Perspektive
Die Arbeit des Satzungsausschusses wird über die laufende Wahlperiode hinaus notwendig sein. Die Anpassung der BRK-Satzung an die DRK-Mustersatzung wird noch viel Diskussionsbedarf in den Gliederungen unseres Verbandes hervorrufen.

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