Das Ziel einer drogenfreien Gesellschaft lehnen wir als utopisch ab.
Der Krieg gegen die Drogen stellt sich daraus resultierend als Fehler dar, der für Abhängige keine Hilfe und für Minderjährige keinen nennenswerten Schutz darstellt und das Justizsystem unnötig belastet. Wir wollen stattdessen eine integrative Drogenpolitik, die das Wohl der betroffenen Konsumenten im Blick hat. Eine Kriminalisierung aufgrund unverhältnismäßig niedrigen Drogenbesitzes lehnen wir deshalb ab. Die zunehmende Beschaffungskriminalität kann nur sollte durch die ärztlich kontrollierte Abgabe harter Drogen (und Ersatzstoffe, z.B. Methadon) an die schwer Suchtkranken eingedämmt werden. So wird dem Dealer die Gewinnmöglichkeit genommen und dem schwer Suchtkranken ein Weg aus der Kriminalität und in die Therapie ermöglicht. Gleichzeitig werden die Bürger damit vor der Beschaffungskriminalität geschützt. Die Freigabe von sogenannten weichen Drogen lehnen wir ab.
Wir fordern eine Legalisierung von Cannabisprodukten, aufgrund des niedrigen Suchtpotentials und des geringen Gesundheitsrisikos, verglichen zu Tabak und Alkohol.
Wir erkennen an, dass bereits ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung einen verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Droge pflegt und durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Gefahr von biografischen Brüchen im Falle von Kriminalisierung ausgesetzt ist.
Zwar beseitigt die Legalisierung von Cannabis nicht die Risiken und Probleme, die mit dieser Substanz verbunden sind, jedoch erhoffen wir uns durch die Legalisierung von Cannabisprodukten, verbunden mit den Ansätzen einer integrativen Drogenpolitik, einen neuen offenen Umgang mit dem gesellschaftlichen Drogenkonsumverhalten.
Das Austrocknen des Schwarzmarktes, der Schutz vor gesundheitsgefährdenden Streckmitteln, ein wirksamerer Jugendschutz, einer besseren sozialeren Kontrolle und Problemerkennung die Schaffung legaler Arbeitsplätze zugunsten geringer prohibitionsbedingter Kosten in der Justiz sind vorteilhafter als die gegenwärtige toleranzlose Drogenpolitik.
Die Schaffung eines Cannabisproduktemarktes sollte zudem nicht zum Vorteil größerer Konzerne erfolgen, sondern die Gründung kleinerer, selbstorganisierter Cannabisproduzenten, sowie den Heimanbau ermöglichen. Die steuerlichen Gewinne sollten vollumfänglich in die Drogenprävention fließen. Begründung:
Das Bundesverfassungsfericht hat in einer Entscheidung von 1994 "das Suchtpotential der Cannabisprodukte als sehr gering eingestuft" (BVerfG 9.3.1994).
Die Volksdroge Alkohol/Tabak fordert jährlich zusammengenommen weit über 100.000 Todesopfer Dagegen ist bis heute kein einziger Cannabiskonsument dokumentiert. Kommentar: Hallo, erster Textvorschlag und Versuch hier zu arbeiten von mir (Aaron Leubner). Die bereits feststehenden Punkte von Würzburg habe ich leider nicht mehr mit einbeziehen können, aber es wäre natürlich super, wenn wir die mit einarbeiten könnten. Ich habe leider keinen Zugriff auf ein nummeriertes Parteiprogramm, würde sich aber in dem Bearbeitungsformat hier sowieso schlecht machen. Im normalen Parteiprogramm befindet sich die zu ändernde Passage auf Seite 83/84. Auch das Streichen von Passagen ist in der Textbearbeitung nicht vorgesehen, deshalb habe ich die zu streichenden Passagen kursiv formatiert.