BJR: Förderung (Autor: Jörg Duda)

Personelles
Das Thema Förderung beschäftigt im BJRK Silvia Nobre Kolbe und Samira Koller, Jörg Duda und Stefanie Widmann.

 

Unsere Bewertung
Der Bayerische Jugendring stellt dem BJRK Fördermittel vor allem aus zwei Töpfen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich zum einen um die sog. Basisförderung, aus der Teile der Personalkosten sowie aller weiteren Kosten die für den Betrieb der Geschäftsstelle erforderlich sind (z.B. Miete), bestritten werden. Zum anderen erhalten wir Fördermittel für die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich der Mitarbeiter- und Jugendbildung, die in unserem Verband stattfinden. Als sog. Kontingentselbstverwalter liegt die Erstellung der eigenen Anträge für landesweite Maßnahmen sowie die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung von Maßnahmen auf allen Ebenen in unseren Händen. Dies erfolgt in der Regel ohne größere Schwierigkeiten. Im letzten Kontingentsjahr (Juni 2016 - Mai 2017) konnten nahezu alle Maßnahmen im vollen Umfang gefördert werden. Dies war jedoch nur aufgrund von vielen ausgefallenen Maßnahmen möglich, der ursprünglich gemeldete finanzielle Bedarf lag deutlich höher. Die Planungen für das Kontingentsjahr 2017/2018 zeigen wieder einen Bedarf, der mind. 1/3 über den vermutlich vom BJR (respektive dem Bayerischen Sozialministerium) zur Verfügung gestellten Mitteln liegen wird. Hier erhält der Verband eine Erhöhung der Zuschüsse (genaue Zahlen werden erst nach Druck dieses Berichts vorliegen).

Um die vorhandenen Finanzmittel einigermaßen gerecht zu verteilen, muss demnach weiterhin mit dem im Landesausschuss Jugend entwickelten Melde- und Berechnungsmodell gearbeitet werden.

 

Unsere Perspektive
Da nicht damit zu rechnen ist, dass die für die verbandliche Jugendarbeit durch die Landesregierung bereitgestellten Finanzmittel in den nächsten Jahren gemäß den Bedarfen steigen werden, ist weiterhin eine Unterstützung durch das BRK sowie andere Geldgeber erforderlich, um die Arbeit der hauptberuflichen Mitarbeitenden (auf allen Ebenen) im bisherigen Umfang weiterführen zu können. Dies gilt auch für die Ausbildungsmaßnahmen. Hier gilt es sich weiterhin aktiv einzubringen und die jugendpolitischen Forderungen zu vertreten. Die Erhöhung der zugesagten Zuschüsse der durch den BJR verteilten Mittel ist hier ein postiver Schritt.

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